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Verkehrsrecht in Ingolstadt

Verkehrsrecht in Ingolstadt

In den meisten Fällen genügt ein kurzer Moment der Unachtsamkeit, dass man unvermittelt mit dem Verkehrsrecht in Berührung kommt, unabhängig davon, ob einem selbst oder einem anderen Verkehrsteilnehmer die Unachtsamkeit zur Last gelegt werden kann. Leider haben diese kurzen Momente oft erhebliche Folgen. Unsere Rechtsanwälte in Ingolstadt beraten und vertreten Sie in sämtlichen Bereichen des Straßenverkehrsrechts.

Zum Arbeitsbereich Verkehrsrecht zählen das Verkehrsunfallrecht, das Verkehrsstrafrecht und Ordnungswidrigkeitenrecht, das Fahrerlaubnisrecht sowie das Verkehrsvertragsrecht. Im Verkehrsunfallrecht übernehmen wir die die gesamte Abwicklung der Schadensregulierung mit der gegnerischen Haftpflichtversicherung bei unverschuldeten oder mitverschuldeten Verkehrsunfällen im In- und Ausland, unabhängig davon, in welcher Form Sie am Straßenverkehr teilgenommen haben. Wir ermitteln für Sie die eintrittspflichtige Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers und setzen Ihre Schadenersatzansprüche aus dem Verkehrsunfall im Bereich des Sachschadens (etwa Reparaturkosten, Gutachterkosten, Nutzungsausfallschaden, Mietwagenkosten, Standgebühren, Rückstufungsschaden und Prämiennachteile) sowie des Personenschadens (etwa Schmerzensgeld, Haushaltsführungsschaden, vermehrte Bedürfnisse, Verdienstausfall, entgangener Gewinn, Rentenschaden) außergerichtlich und gerichtlich schnell und mit Nachdruck für Sie durch.

Bei einem unverschuldeten oder mitverschuldeten Verkehrsunfall gehören die Kosten für die Einschaltung eines Anwalts übrigens zum Schaden, den die gegnerische Versicherung ganz oder teilweise – je nach Haftungsquote- erstatten muss. Falls erforderlich, besorgen wir für Sie auch die Korrespondenz mit Ihrer Rechtsschutzversicherung. Sollten Sie einmal selbst Unfallverursacher sein oder als solcher unberechtigterweise in Anspruch genommen werden, übernehmen wir für Sie in Zusammenarbeit mit Ihrer Haftpflichtversicherung auch die Abwehr von unberechtigten oder überzogenen Ansprüchen der Gegenseite.

Im Verkehrsstrafrecht helfen wir Ihnen, falls gegen Sie aufgrund einer Verkehrsstraftat (z.B. unerlaubtes Entfernen vom Unfallort, Trunkenheit am Steuer, fahrlässige Körperverletzung/Tötung, Fahren ohne Fahrerlaubnis), ermittelt wird, oder Sie bereits einen Anhörungsbogen, einen Strafbefehl oder eine Anklageschrift erhalten haben. Da viele Tatbestände, die zum Verkehrsstrafrecht zählen, fahrlässig begangen werden können, läuft jeder Verkehrsteilnehmer, sogar Fußgänger, daher Gefahr, Beschuldigter in einem Strafverfahren wegen einer Straftat im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr zu werden. Wir helfen Ihnen auch im Bereich des Ordnungswidrigkeitenrechts, falls gegen Sie aufgrund einer Verkehrsordnungswidrigkeit (z.B. Geschwindigkeitsübertretung, Abstandsunterschreitung, Rotlichtverstoß, Lenk- und Ruhezeitüberschreitung) ermittelt wird, und Sie bereits einen Anhörungsbogen, eine Verwarnung oder einen Bußgeldbescheid erhalten haben. In jedem Falle raten wir Ihnen, nicht selbst den Versuch zu starten, die Angelegenheit mit den Ermittlungsbehörden zu klären. Vor einer Kontaktaufnahme mit der Polizei sollten Sie sich in jedem Falle anwaltlichen Rat einholen, um Fehler im Ermittlungsverfahren zu vermeiden, die später nicht mehr behoben werden können.

Wir kümmern uns um die Sachverhaltsermittlung, etwa durch Akteneinsicht bei Polizei, Sachverständigengutachten oder durch Adressermittlungen und klären für Sie ab, ob der Vorwurf berechtigt ist. Je nach Lage versuchen wir einen Freispruch, eine Einstellung, oder zumindest ein angemessenes Strafmaß für Sie zu erreichen. Übrigens: Steht die Verurteilung wegen eines Fahrlässigkeitsdelikts im Raum, übernimmt in der Regel Ihre Rechtsschutzversicherung die Kosten für Ihre Verteidigung. Insbesondere wenn ein Fahrverbot oder eine Entziehung der Fahrerlaubnis im Raum steht, versuchen wir, bei Gericht eine Lösung für Sie durchzusetzen, die Ihre individuelle Situation berücksichtigt.

Falls Ihnen etwa nach einer Alkoholfahrt oder Drogenfahrt die Fahrerlaubnis tatsächlich entzogen wurde, beraten wir Sie über die Möglichkeit von Sperrzeitverkürzung, Punkteabbau und medizinischen oder psychologischen Gutachten (MPU). Im Verkehrsvertragsrecht helfen wir Ihnen bei Rechtsproblemen im Zusammenhang mit Kauf und Verkauf von neuen und gebrauchten Fahrzeugen sowie bei Auseinandersetzungen mit Ihrer Reparaturwerkstatt. Wir machen insbesondere Ihre Rechte als Käufer aus Gewährleistung und Garantie geltend. Falls Sie selbst als Verkäufer auftreten und ein Käufer Ihnen gegenüber Ansprüche unberechtigt erhebt, wehren wir diese Ansprüche für Sie ab. Auch in diesen Fällen übernehmen wir die nötige Korrespondenz mit Ihrer Rechtsschutzversicherung. Schließlich helfen wir Ihnen bei Rechtsproblemen im Versicherungsrecht mit Ihrer Kfz-Versicherung (Haftpflichtversicherung, Teilkaskoversicherung, Vollkaskoversicherung, Unfallversicherung).

Wir vertreten alle Parteien vorwiegend vor den örtlichen Amtsgerichten Ingolstadt, Neuburg und Pfaffenhofen sowie den örtlichen Landgerichten Ingolstadt und München, bei Bedarf aber auch bundesweit. Gute Verhandlungsergebnisse erfordern dabei neben dem nötigen Verhandlungsgeschick fundierte und vor allem stets aktuelle Rechtskenntnisse. Unsere Rechtsanwälte verfügen über jahrelange Erfahrung im Bereich des gesamten Verkehrsrechts und achten dabei besonders auf ständige Weiterbildung, um Sie immer aktuell und kompetent beraten zu können. So ist sichergestellt, dass Ihr Anliegen bei uns stets zuverlässig und zielstrebig, zugleich aber mit dem richtigen Augenmaß verfolgt wird.

 

Ihre Fachanwältin für Verkehrsrecht in Ingolstadt

Veronika Hagn

Rechtsanwältin und Fachanwältin für Verkehrsrecht und Fachanwältin für Strafrecht

Tätigkeitsschwerpunkte

  • Verkehrsrecht
  • Strafrecht
  • Zivilrecht allgemein

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