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AKTUELLES
Landesarbeitsgericht Hamm |
Urteil vom 15. Juli 2011 - 13 Sa 436/11
Landesarbeitsgericht Hamm: "Wer die Hölle fürchtet, kennt das Büro nicht" - ein Roman als Kündigungsgrund; Berufung zurückgewiesen - Revision zugelassen
Volltext der PEs vom 11.07./15.07.2011:
Das Landesarbeitsgericht Hamm hat am 15.07.2011 in dem Kündigungsrechtsstreit verhandelt, dem zugrunde liegt, dass ein Mitarbeiter eines Unternehmens einen Roman geschrieben hat, der nach Meinung des Arbeitgebers deutliche Parallelen zum Unternehmen und dort tätigen Personen aufweist ...
